AGB

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AGB – EventManufaktur Secrets of Chiara

  • 1 Allgemeines

Allen Leistungen der EventManufaktur Secrets of Chiara von Inhaberin E. Chiara Hartmann liegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit Beauftragung der EventManufaktur Secrets of Chiara durch den Kunden erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

  • 2 Vertragsgegenstand
  • 2a Vertragsleistung

Der Kunde beauftragt die EventManufaktur Secrets of Chiara mit den Vertragsleistungen entsprechend des zeitlich letzten Angebots der EventManufaktur Secrets of Chiara. In der Regel erstrecken sich die Vertragsleistungen auf die Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen (Events).

  • 2b Eventpartner/ Unteraufträge an Dritte

Es ist der EventManufaktur Secrets of Chiara gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfang tritt die EventManufaktur Secrets of Chiara gegenüber Dritten als Generalunternehmer auf. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen der EventManufaktur Secrets of Chiara und den Dritten. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch die EventManufaktur Secrets of Chiara erfolgen zu lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss der EventManufaktur Secrets of Chiara ist nicht vorgesehen.

  • 3 Veranstalter/ Auftraggeber/ Auftragnehmer

Veranstalter bzw. Auftraggeber ist immer der Kunde, dabei wird nicht zwischen Privatperson/ Unternehmer/ Unternehmen/ Firma/ Agentur/ etc. unterschieden. Die EventManufaktur Secrets of Chiara wird als Auftragnehmer für den begrenzten Zeitraum von Auftragsanfrage bis zur Auftragsdurchführung gebucht und stellt dafür ihre Dienstleistung zur Verfügung.

  • 4 Durchführung der Vertragsleistungen
  • 4a Abstimmungen

Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und der EventManufaktur Secrets of Chiara. Die EventManufaktur Secrets of Chiara wird den Kunden über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren. Ist eine Partei mit der Arbeitsweise und dem Verhalten der anderen Partei in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gelten die Arbeitsweise und das Verhalten der anderen Partei als vertragsgemäß.

  • 4b Vertragsänderungen

Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen, für die die EventManufaktur Secrets of Chiara nicht einsteht.

  • 4c Mitwirken des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die EventManufaktur Secrets of Chiara kostenlos erbracht werden.

  • 4d Einhaltung der Termine

Der Kunde hat im Falle des Leistungsverzugs der EventManufaktur Secrets of Chiara dieser schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, um den Verpflichtungen nachzukommen. Sollte die EventManufaktur Secrets of Chiara diesen Termin nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Auftrag fristlos zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

  • 4e Vergütung Teilleistungen

Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. des Rücktritts erbrachte Teilleistungen der EventManufaktur Secrets of Chiara sind entsprechend zu vergüten.

  • 5 Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. Die EventManufaktur Secrets of Chiara verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung.

  • 6 Copyright/ Urheberrecht
  • 6a Inhalte des erstellten Materials, schriftlich und grafisch

Das Urheberrecht an allen von der EventManufaktur Secrets of Chiara oder ihren beauftragten Dritten erstellten Ideenpapieren, Konzepten, Angebote, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen ist durch den Kunden zu wahren und darf von ihm nur im vereinbarten Vertragsumfang genutzt werden. Weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Urheber.

  • 6b Bearbeitung oder Veränderung des erstellten Materials, schriftlich und grafisch

Bearbeitung oder Veränderung der von der EventManufaktur Secrets of Chiara gestalteten Vertragsleistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung der EventManufaktur Secrets of Chiara zulässig.

  • 6c Abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe

Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei den Urhebern. Nutzt der Kunde Konzepte, die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung der EventManufaktur Secrets of Chiara oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw. enthalten, außerhalb oder nach Beendigung dieses Vertrages, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu angemessenen Bedingungen zu treffen.

  • 7 Gewährleistung und Haftung
  • 7a Eigene Haftung

Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet die EventManufaktur Secrets of Chiara mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • 7b Fremdleistungen

Die EventManufaktur Secrets of Chiara haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht von ihr im vereinbarten Leistungsumfang gem. 1. eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  • 7c Mängel

Mängel an den Vertragsleistungen sind der EventManufaktur Secrets of Chiara unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden. Sofern die EventManufaktur Secrets of Chiara den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung von Kardinalpflicht handelt, bei denen die EventManufaktur Secrets of Chiara nur für den bei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.

Soweit das Gesetz keine Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Minderung) vorsieht, bleiben die Schadenersatzsprüche des Kunden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  • 7d Veranstalter (Zusätzlich zum §3)

Die EventManufaktur Secrets of Chiara tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.

  • 7e Verordnungen und Versicherungen

Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung -VstättVO-) vom 20. September 2002 einzuhalten.

Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen – und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.

  • 8 Zahlungsbedingungen/ Rechnungsstellung

Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Dabei kann es sich um ein Gesamthonorar handeln oder um eine Rechnung geteilt in mehreren Abschlägen. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die EventManufaktur Secrets of Chiara berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz (§ 247 BGB) der Deutschen Bundesbank. Bei schriftlicher Mahnung ist EventManufaktur Secrets of Chiara berechtigt, pro Mahnung eine Mahngebühr von 10 Euro zu berechnen. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.

Alle Honorare und Vermittlungsgebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.

  • 9 Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche bei Vertragsrücktritt (Stornierungskosten)

Berechnungsgrundlage der Stornogebühren sind die 100% Listenpreise. Rabattierungen oder Sonderabsprachen im Rahmen des Veranstaltungsangebotes werden nicht angerechnet.

Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Schriftform.

  • 9a Stornierung

Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, steht der EventManufaktur Secrets of Chiara ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu.

  • 9b Stornierungskosten (wenn nicht anders schriftlich vereinbart)

Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:

Bei Stornierungen …

…bis 10 Wochen vor Auftritt werden 30 % des Honorars verrechnet

…bis 6 Wochen vor Auftritt werden 70% des Honorars verrechnet.

…unter 6 Wochen vor Auftritt werden 100% des Honorars fällig.

  • 9c Nachweis

Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

  • 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Pforzheim.

  • 11 Schlussbestimmungen

Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten/ Eventpartnern direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten/ Eventpartners. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Sollten bei der Durchführung der Veranstaltung GEMA Gebühren fällig werden, so zahlt diese der Kunde. Dieser verpflichtet sich ebenfalls, die diesbezüglichen Anmeldungen vorzunehmen, es sei denn, es werden schriftlich anderweitige Vereinbarungen getroffen.

Stand 2017 – Änderungen vorbehalten